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Tarife Kinderkrippe (Nido)

1. Öffnungszeiten
Unsere Kinderkrippe (Nido) hat wöchentlich 55 Stunden geöffnet.
Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr.

Vor gesetzlichen Feiertage schliesst die Krippe um 17:00 Uhr

2. Ferienreglement
Unsere Nido Gruppe bleibt während 5 Wochen im Jahr geschlossen.
Die genauen Zeiten entnehmen sie bitte dem Informationsmail zu Beginn jedes Schuljahres.

3. Schulgeld (Beträge in CHF)
Wir bieten subventionierte Betreuungsplätze an. Ob Sie Anspruch auf einen subventionierten Elternbeitrag haben, und wie hoch der Subventionsbeitrag ggf. ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde. Für die Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen erhalten Sie Auskunft über Ihren Subventionsbeitrag bei der Geschäftsstelle Krippenpool, krippenpool@baden.ch, GES Fachbereich Familie. Bei der Tarifrechnung wird die Tarifordnung Kinderbetreuung angewendet. Die Tarifordnung berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.

Für nicht subventionierte Plätze gelten folgende Entgelte (in CHF)

3-18 Monate

Ganzer Tag : CHF   133.–
½ Tag mit Mittagstisch: CHF     98.–
½ Tag ohne Mittagstisch CHF     83.–
Zusätzliche Betreuungsstunden: CHF     20.–

19 – 36 Monate

Ganzer Tag : CHF   115.–
½ Tag mit Mittagstisch: CHF     85.–
½ Tag ohne Mittagstisch: CHF     70.–

Grundlage der Schul- und Betreuungsgeldberechnung bilden 21 Betreuungstage pro Monat bei Vollzeitbetreuung (100%). Die Summe der jährlichen Kosten für die Schulung bzw. Betreuung werden in gleichmässigen Beträgen im Zwölftel als Monatspauschalen berechnet.
Bei Abwesenheit des Kindes, Ferien, Krankheit oder Unfall sind daher keine Rückerstattungen möglich.

4. Betreuungszeit
Die minimale wöchentliche Betreuungszeit beträgt drei halbe Tage.
(Beispiele: 1 ganzer Tag und 1 Vormittag oder 3 Vormittage)

5. Geschwisterrabatt
Sind zwei oder mehr Kinder derselben Familie gleichzeitig im Kinderhaus eingeschrieben, so wird für das 2. und jedes weitere Kind ein Geschwisterrabatt des Schul- und Betreuungsgeldes gewährt.
Für das 2. Geschwister: 10 %
Ab dem 3. Geschwister: 15 %

6. Einschreibegebühr und Depot
Bei der Aufnahme ist eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 350.– pro Kind zu entrichten.

Wir erheben ein Depot von CHF 1´000.-. Dieses wird Ihnen nach vertragsgemässem Austritt innert 30 Tagen zurückerstattet.

Depot und Einschreibgebühr müssen spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss, jedoch vor dem ersten Kinderhausbesuch als Zahlung im Kinderhaus eingegangen sein. Nach Zahlungseingang des Depots und der Einschreibgebühr wird der Vertrag für beide Seiten rechtsgültig. Eine Eingewöhnung vor Zahlungseingang ist nicht möglich.
Ein Zahlungsverzug über diesen Termin hinaus entspricht der formalen Aufhebung des Vertrages seitens der Erziehungsberechtigten. Es benötigt keinerlei schriftliche Kündigung bzw. einer Kündigungsbestätigung seitens der Stiftung Kinderhaus Montessori Lägern.